Das Bundesgericht hat Freie Landschaft Schweiz im Verfahren um Zugang zu Unterlagen im Zusammenhang mit subventionierten Windkraftanlagen Recht gegeben. Das oberste Gericht schätzte ein, dass die Liste der Bezüger der kostendeckenden Einspeisevergütung KEV öffentlich zugänglich zu machen sei. Dieser Entscheid stellt einen wichtigen Schritt für den Landschaftsschutz dar: Organisationen können präzise Informationen über im Verfahren stehende Projekte erhalten.
Im August 2012 wendete sich Freie Landschaft Schweiz mit Verweis auf das eidgenössische Öffentlichkeitsgesetz an die Swissgrid AG, um Einsicht in die Liste der bereits bewilligten KEV-Projekte zu erhalten, ebenso in die Liste der noch nicht bewilligten Projekte. Swissgrid AG antwortete, dass man nicht zur eidgenössischen Verwaltung zähle und daher dieser Bitte mangels Entscheid-möglichkeit nicht nachkommen könne. Zudem falle man nicht unter das Bundesöffentlichkeitsgesetz.
Durch das Urteil des Bundesgerichts vom 21. Juni 2017, welcher heute veröffentlicht wurde, wurde festgelegt, dass Entscheide über die KEV selbstverständlich unter das Bundesöffentlichkeitsgesetz fallen. Der Zugang zu den damit zusammenhängenden Unterlagen muss also öffentlich sein. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde gut und wies denn Fall zur Neubeurteilung ans Bundesverwaltungsgericht zurück.
Der Zugang zu diesen Informationen erlaubt den aktiven Schweizer Landschaftsschutz-Organisationen herauszufinden, welche Windkraft-Projekte im Hinblick auf die KEV bereits bewilligt wurden. Zurzeit haben 500 Maschinen eine positive KEV-Zusage und warten auf den Bau. 360 weitere befinden sich auf der Warteliste. Diese rund 900 Windturbinen könnten in den nächsten Jahren in der Schweiz gebaut werden, was jährlich mehrere hundert Millionen Franken an KEV kosten würde. Zählt man weitere 100 Turbinen dazu, wäre das Ziel des Bundesrates – die jährliche Stromproduktion durch Windkraft: 4.3 TWh – erreicht. Rechnet man mit 21.5 Rappen pro kWh, wären die versprochenen 40 CHF Mehrkosten pro Haushalt und Jahr mit dem neuen Energiegesetz schon um ein Mehrfaches überschritten.
Freie Landschaft Schweiz erwartet nun den Zugang zu den Informationen, um damit im Kampf um den Landschaftsschutz vom Wissen über geplante Anlagen zu profitieren. Die Windlobby, welche seit Jahren widerrechtlich die Informationen über die geplanten Windturbinen versteckt hielt, ist nun aufgefordert, die Informationen so rasch wie möglich zugänglich zu machen und Freie Landschaft Schweiz auszuhändigen.
Zum Urteil des BGer: Link