Der Bundesrat hat heute das Konzept Windenergie Schweiz angepasst. Das kontro-verse Dokument legt die Grundsätze zur Planung von Windkraftwerken fest und fixiert die für Windturbinen vorgesehenen Standorte. Der Bundesrat bestätigt das Ziel der Energiestrategie 2050: Jährlicher Windstrom von 4.3 TWh, das sind 1000 Windturbinen.
Während der Abstimmungskampagne zum 21. Mai über das Energiegesetz hat Freie Landschaft Schweiz alle Alarmglocken geläutet: Die Schweiz wird vom Zubau einer riesigen Anzahl an Windkraftwerken in der Schweiz bedroht. Trotz der zahlreichen beruhigenden Stimmen aus allen politischen Lagern, steht es nun schwarz auf weiss: Die Eidgenossenschaft fixiert das Ziel von 4.3 TWh Windstrom jährlich bis ins Jahr 2050. Das sind 1000 Windkraftwerke, die unsere Landschaften in den nächsten Jahrzehnten verschandeln sollen.
Alle kritischen Stimmen, welche in der Mitwirkungsphase geäussert wurden, hat der Bund konsequent überhört. Der Bund legt keinerlei ausreichende Regeln fest, welcher den Landschafts-, Anwohner-, Natur- und Gesundheitsschutz nachhaltig sicherstellt. Sogar die national geschützten Gebiete (die BLN-Gebiete mit nationaler Bedeutung) sind laut Bundesrat nun zerstörbar! Die Tür für eine exzessive Verbauung unseres Schweizerlandes steht nun weit offen.
Der Bund sieht davon ab, einen verbindlichen Mindestabstand zwischen einer Siedlung und einer geplanten Windkraftanlage festzulegen, sodass insbesondere die Lärmgrenzwerte eingehalten werden können. Die aktuellen regulatorischen Schutzmechanismen stammen aus dem Jahr 1986 und haben die Entwicklung hin zu grossen Windkraftwerken verpasst. So gelten beispielsweise für den Bau von Windkraftwerken die hohen Lärm-Grenzwerte der Landwirtschaftszone, obwohl dort viel weniger hörbarer Lärm zu erwarten ist als in einer Stadt. Die aktuell gültigen Grenzwerte schützen in keiner Art und Weise von tieffrequenten Immissionen und von Vibrationen, denen gemäss wissenschaftlichen Erkenntnissen grosse Gesund-heitsrisiken nachgesagt werden. Auch müssen die Grundlagen des Konzepts, besonders die Hochrechnungen des Windvorkommens, welche durch die Windlobby vorgenommen wurden, angezweifelt werden.
Das Konzept Windenergie Schweiz übersieht die wirtschaftlichen Konsequenzen, welche Windenergie zum Beispiel auf Liegenschaftseigentümer in der Nachbarschaft von Windturbinen haben kann. Auch wird der Vogelschutz mit dem verabschiedeten Papier unzureichend geschützt, und der Bund befasst sich nicht mit Ruhezonen für die Natur, trotz den Mitwirkungseingaben von zahlreichen Kantonen und Umweltverbänden.
Die Blindheit des Bundesrates in der Politik zur Windenergie ist nur durch die starke Lobby-Arbeit der Herstellern und Betreibern von geplanten Windturbinen zu erklären. Das Interesse der Promotoren am Zubau von Windturbinen sind einzig die verlockenden Subventionen. Der vorgesehene Zubau von 1000 Windkraftwerken in der Schweiz bedroht die Schweizer Landschaften, die Biodiversität und die Gesundheit der Anwohner. Die nächsten Jahre könnten für der Schweizer Natur furchtbare Konsequenzen haben!
Zur Pressemitteilung des Bundesrats: Link