Aktuell läuft vor Bundesgericht das Beschwerdeverfahren gegen den Windpark Grenchen. Auf der ersten Jurakette im Kanton Solothurn sind sechs Windturbinen mit 122m breiten Rotoren geplant. Über eine Million Menschen könnten die Turbinen sehen, stark gefährdete Vogelarten sind bedroht. Der Entscheid wird wegweisend sein für das Schweizer Landschaftsbild.
1942, während dem Zweiten Weltkrieg, beschloss der Kanton Solothurn die Juraschutzzone. Kaum ein anderer Kanton kennt so strikte Regeln im Landschaftsschutz: Freileitungen, Ferienhäuser, Strassen, Zäune, ja sogar Bronzeskulpturen sind untersagt. In der Kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung sind Farben, Materialen, Stellung und Gestaltung aller Objekte festgelegt. Exponierte Standorte sind verboten. Neubauten müssen bestehende Bauten nachahmen.
Die Juraschutzzone soll nun nichts mehr gelten. Das riesige Gebiet des Juras, welches für zahlreiche Pflanzen und Tiere Rückzug bietet und jedes Wochenende Zehntausende Menschen aus dem lärmgeplagten Mittelland anzieht, ist durch den Windpark Grenchen gefährdet. Drei Turbinen sollen unmittelbar neben der Wandfluh, der grossen Felswand oberhalb der Uhrenstadt, zu stehen kommen. Drei weitere sind dahinter inmitten von grossen Juralöchern, sogenannten Dolinen geplant. Der Sichtbarkeitsradius beträgt über 50 Kilometer. Die Stromproduktion wäre sehr unregelmässig und beträgt übers Jahr zwischen 10 GWh (gemäss Birdlife) und 30 GWh (gemäss Projektant). Das entspricht rund 0.04% des Schweizerischen Stromverbrauchs.
Da der Kanton Solothurn als einer der einzigen Kantone keine Volksabstimmung über ein solches Projekt vorsieht, konnten nur die Umweltverbände mit Beschwerderecht dagegen Einsprache erheben. Aktuell ist die einzig verbliebene Beschwerde des Vogelschutzverbands Birdlife Schweiz vor Bundesgericht hängig. Das oberste Gericht entscheidet nun über die Zukunft unserer Jurakrete, welche unserem Land von Genf bis in den Aargau einen Horizont gibt. Werden in Zukunft tagsüber riesige Rotoren die Blicke auf sich ziehen und nachts rote Lichter über Grenchen blinken?
Der Vogelschutzverband kritisiert, dass das Industrieprojekt mitten in die Juraschutzzone und neben ein Landschaftsschutzgebiet nationaler Bedeutung gestellt werden soll. Zahlreiche Vögel auf der Roten Liste brüten unmittelbar im geplanten Industriegebiet und würden von den Rotoren erschlagen. Auch zahlreiche Fledermäuse leben vor Ort und Zugvögel queren zwei Mal im Jahr die thermisch günstige Jurakrete. Mitten in deren Flugbahn, zwischen 27 und 150m über Boden, würden die Rotoren mit bis zu 400 km/h drehen.
Kürzlich ist nun die Strasse auf den Berg teilweise abgestürzt. Während der Sanierung mussten die Trinkwasserquellen im Grenchner Eisenbahntunnel direkt unter dem Windpark abgestellt werden, weil zwischen der Bergstrasse und den Quellen im Tunnel schnelle Fliessverbindungen vorhanden sind. Die Stadt Grenchen, welche zwischen 85 und 98% ihres Wassers aus den eigenen Quellen bezieht, müsste beim Bau des Windparks auf ihr eigenes Trinkwasser verzichten. An der Grenchner Wasserversorgung sind 40‘000 Menschen angeschlossen.
Der aktuelle Fall Grenchenberg zeigt: Das Bundesgericht entscheidet nicht nur über den Bau von sechs Türmen. Es entscheidet über das Trinkwasser zehntausender Menschen, das Überleben vieler Tierarten und den Umgang mit den wenigen Erholungsgebieten für die Mittelländische Bevölkerung.
Unsere Landschaft können wir nicht ersetzen. Wir haben nur eine.