Keine gigantische Windturbinen in der Linthebene

Der Regierungsrat des Kantons Glarus ist schweizweit die erste Kantonsregierung, welche sich kritisch mit der Windenergie befasst. Er schlägt dem Parlament vor, im Richtplan 2018 auf Windenergieanlagen in der Linthebene zu verzichten. Sein Entscheid ist wegweisend für die Schweizer Raumplanung und Energiepolitik.

(c) Kanton Glarus Samuel Trümpy

Konkret anerkennt der Regierungsrat drei Tatsachen, welche gegen die Nutzung der Windenergie mit gigantischen, 200m grossen Anlagen sprechen (Zitat aus dem Erläuterungsbericht):

1. Im Einzugsbereich von Siedlungsgebieten sollen keine Windenergieanlagen erstellt werden.
2. Eine Windanlage verunmöglicht auf lange Sicht die Siedlungsentwicklung.
3. Zudem widersprechen Anlagen im Bereich von Siedlungsgebieten den Zielen des Entwicklungsplans 2020 – 2030. Gemäss diesem will der Kanton Glarus Menschen aus anderen Regionen gewinnen und er sorgt für eine intakte Landschaft und nachhaltig genutzte Erholungs- und Freizeitgebiete.

Das heisst nichts anderes, als dass Windenergieanlagen auf Neuzuzüger abschreckend wirken und das Image des Kantons beschädigen, sollen die Industrieanlagen doch am Eingangstor zum Kanton Glarus zu stehen kommen.

Die Glarner Kantonsregierung hat damit als erste kantonale Exekutive festgehalten, dass die Nutzung der Windenergie durch 200m grosse Windkraftanlagen in der dicht besiedelten Schweiz zu massiven Umwelt- und Image-Schäden führen können. Daher enthält der Richtplan neu klare Ausschlussgründe: „Neuerschliessungen von Standorten für Windenergieanlagen mit einem ungünstigen Verhältnis zwischen erwarteter Energieproduktion und negativen Auswirkungen des zu tätigenden Eingriffs auf die Landschaft und die Ökosysteme sind zu vermeiden.“

Ausserdem hält die Regierung fest, dass die Wirtschaftlichkeit gestützt auf empirischen Ergebnissen der Windmessungen nachgewiesen werden muss. Auch muss belegt werden, dass für Vögel keine übermässige Kollisionsgefahr bestehen und die Grenzwerte für Lärm und Schattenwurf eingehalten werden können.

Freie Landschaft Schweiz fordert die kantonalen Exekutiven auf, dem Beispiel der Glarner Kantonsregierung zu folgen und klare Kriterien festzulegen, um präventiv Umwelt- und Imageschäden durch gigantische Windenergieanlagen in der Schweiz zu bekämpfen.

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