Suisse Eole und die Transparenz: Sieg für Freie Landschaft Schweiz

Mehr als fünf Millionen Franken hat das Bundesamt für Energie BFE der Schweizerischen Vereinigung Suisse Eole in den letzten zehn Jahren überwiesen. Im Vorstand von Suisse Eole sitzen vor allem Kadermitarbeitende von Schweizer Stromhandelsunternehmen. Der Vorstand dürfte daher wohl eher privatwirtschaftlichen Interessen als den Interessen der Bevölkerung verpflichtet sein: Link.

Paysage Libre Suisse – Freie Landschaft Schweiz hat auf Anfrage keine Einsicht in diesbezügliche Informationen erhalten und deshalb am 21. Dezember 2015 den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten eingeschaltet, der uns in allen Punkten Recht gab. Das BFE muss der Vereinigung Paysage Libre – Freie Landschaft die angeforderten Informationen folglich zukommen lassen. Doch tut es das auch? Oder müssen wir bis vor Bundesgericht gehen, um unser Recht auf Einsicht in die Verträge zwischen dem BFE und Suisse Eole durchzusetzen? Die Haltung der beiden Parteien sagt viel aus über ihre Bereitschaft, Transparenz zu schaffen und sich an die Bestimmungen von Artikel 4 Absatz 1 der Aarhus-Konvention zu halten, die in der Schweiz per 1. Juni 2014 in Kraft getreten ist.