Auf dem Wellenberg bei Frauenfeld TG waren die acht weltgrössten Windturbinen geplant. Über 420 Stimmberechtigte, über ein Duzend Securitas und Polizistinnen sowie die Zürcher Windpark-Projektanten (EKZ) füllten gestern Abend den Saal im thurgauischen Thundorf für eine ausserordentliche Gemeindeversammlung. Der Antrag für einen Mindestabstand zwischen Wohnhäusern und dem geplanten Windpark von 850m wurde mit 67% der Stimmen angenommen.
Die Zürcher Elektrizitätswerke EKZ, das Thurgauer Parlament und die Regierung sahen bislang in Thundorf einen Windpark mit acht Turbinen vor, die fast 250m hoch werden sollten. Es wären die weltgrössten Anlagen gewesen, sechs davon waren vollständig im Wald geplant, zwei am Waldrand. Die vorgesehenen Abstände zu bewohnten Gebäuden betrugen nur wenige Hundert Meter.
Fast die Hälfte der Stimmbevölkerung im Thurgauischen Thundorf reichte letztes Jahr einen Antrag für einen Mindestabstand von 850m zum geplanten Windpark beim Gemeinderat ein. Die EKZ reagierten mit einer Reduktion der Windturbinen – neu sollte es sechs Anlagen geben – und mit einer Erhöhung der Abstände der geplanten Turbinen auf 610m zu bewohnten Gebäuden.
Davon wollte die Thundorfer Stimmbevölkerung an der gestrigen ausserordentlichen Gemeindeversammlung aber nichts wissen. Der Antrag für einen Mindestabstand von 850m wurde von 67% der Anwesenden genehmigt. Die Stimmbeteiligung war rekordverdächtig: Von den rund 1‘000 Stimmberechtigten waren über 420 anwesend. Ausserdem bot der Gemeinderat ein grosses Security- und Polizeikorps auf, welche die Sicherheit an der Versammlung gewährleisten sollten. Nach über 3 Stunden gesitteter Diskussion war das klare Resultat besiegelt.
Gleichzeitig stimmte in der Nachbargemeinde Amlikon-Bissegg ebenfalls eine ausserordentliche Gemeindeversammlung über den gleichen Antrag für einen Mindestabstand ab. Dort fiel das Resultat mit 80:0 einstimmig aus.
Der Windkraftbefürworter und Gemeindepräsident Daniel Kirchmeier argumentierte, dass der Kanton Thurgau den Mindestabstand nicht genehmigen würde. Jedoch hat das Bundesgericht kürzlich entschieden (Urteil 1C_149/2021), dass jede Gemeinde in der Schweiz Mindestabstände aufgrund der Gemeindeautonomie festlegen darf. Eine Missachtung des demokratischen Willens der Thundorfer Gemeindeversammlung würde das oberste Gericht wohl nicht dulden.
Das klare Abstimmungsresultat zeigt, dass die Schweizer Bevölkerung grossen Wert auf den Schutz der Gesundheit legt und keine übermässigen Immissionen durch Windkraftanlagen wünscht (Lärm, Schattenwurf, visuelle Einwirkung). Die Stromproduktion darf in unserem dicht besiedelten Land zu keinen weiteren Umweltschäden führen.
Freie Landschaft Schweiz gratuliert seinem Lokalverein Lebensqualität Wellenberg herzlich für die vorbildliche Initiative zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung.