Umstrittener Windpark Grenchen: Kein Beitrag zur Versorgungssicherheit

Das Bundesgericht hat den Windpark Grenchen auf der ersten Jurakette mit einem Mehrheitsentscheid angenommen. Ab frühestens 2023 soll das Projekt 0.05% des Schweizer Strombedarfs liefern. Dieser vernachlässigbare Betrag nützt der Schweiz praktisch nichts, um die Versorgungssicherheit sicherzustellen. Zusammen mit dem Urteil zum Projekt in Ste-Croix VD eröffnet das Urteil zum Projekt Grenchenberg nun den Weg für den Bau von vielen weiteren Projekten im ganzen Land. Freie Landschaft Schweiz warnt die Schweizer Bevölkerung vor den katastrophalen Folgen für Umwelt und Landschaft durch den Bau von Hunderten von Windkraftanlagen, die im besten Fall nur knapp 2% des Energiebedarfs der Schweiz decken können.

(c) ProGrenchen
(c) ProGrenchen

FLCH nimmt sich nun ausreichend Zeit, um das Urteil im Detail zu analysieren. Klar ist: Das Bundesgericht gewichtet die Produktion von 0.05% des Schweizer Strombedarfs höher als die Verletzung von Umweltschutzgebieten. Durch den Windpark Grenchen, der sich auf der ersten Jurakette befindet, werden ein nationales BLN-Gebiet, die kantonale Juraschutzzone und zahlreiche geschützte Vogelarten geschädigt. Die Stromproduktion steht in keinem Verhältnis zu den erwarteten Schäden durch das Projekt.

Es war nicht die Absicht der Energiestrategie 2050, unsere Landschaften und Biodiversität zu zerstören, sondern ein Atomausstieg im Einklang mit Klima und Umwelt. Die Gesetzgebung, an die sich das Bundesgericht hält, setzt dieses Ziel jedoch nicht um und muss in der anstehenden Revision angepasst werden, um den Schutz von Landschaft und Biodiversität wiederherzustellen.

Trotz dem für die Windenergiebranche positiven Urteil wird die Windkraft in der Schweiz in den kommenden Jahren keine bedeutende Rolle spielen können. Nur im Kanton VD und im welschen Jura (BE, JU, NE) gibt es mehrere Windparkprojekte, die aktiv verfolgt werden (VD 7, BE 2, NE 4). In allen anderen Kantonen sind keine weiteren Windparks vorgesehen (AR, GE, NW, OW, TI, UR, ZG, ZH), es werden keine mehr konkret vorangetrieben (BL, GL, GR, SZ)  oder nur noch vereinzelt (AG 2, AI 1, LU 1, SG 1, SH 1, TG 3, VS 1). In den Kantonen FR sind alle Windenergie-Pläne (7 Windparks) ins Stocken geraten. Die Schweiz ist kein Windland.

Da Windkraft nicht vorhersehbar zur Verfügung steht und keine zeitliche und bedarfsgerechte Flexibilität der Produktion bietet, besteht darin überhaupt kein Nutzen für die Versorgungssicherheit. Mit Windkraft lassen sich Strommangellagen und Blackouts nicht verhindern. Das Potential der Windenergie ist in der Schweiz dermassen gering, dass man alle aktuell geplanten Windkraftprojekte ohne Schwierigkeiten durch die Solarkraft ersetzen kann. Das Potential der Solarenergie ist in der Schweiz über 50 Mal grösser!

Das knappe Ja zur Nutzungsplanung des Windparks Grenchen durch das Bundesgericht heisst noch nicht grünes Licht für den Bau der Anlage. Noch immer offen ist das Baugesuch. Ausserdem verlangt der lokale Verein ProGrenchen eine Volksabstimmung, denn der Windpark Grenchen ist der einzige in der Planung, zu dem die betroffene Bevölkerung bisher nichts sagen konnte.