Nach dem im Nationalrat beschlossenen Windexpress steht nächste Woche eine Reihe von Erleichterungen für den Bau von Windkraftanlagen auf dem Sessionsprogramm. Auf jegliche Schutzmassnahmen soll vollständig verzichtet werden und Windturbinen wären neu im Wald sowie in den wertvollsten Biotopen erlaubt. Neue Subventionen sind geplant und die Gemeinden dürften kaum mehr Mindestabstände zwischen Wohnbauten und Windturbinen festlegen. Die schlimmsten Szenarien für Anwohner und für die Biodiversität drohen wahr zu werden!
Diese Woche der Windexpress für die am weitest fortgeschrittenen Windparks, nächste Woche ein neues Energie-, Stromversorgungs- und Raumplanungsgesetz für alle anderen Windparks. Die Vorschläge der UREK-N zuhanden des Nationalrates sind ein Kahlschlag für den Natur- und Landschaftsschutz sowie eine Demontage der demokratischen Rechte von Anwohnerinnen und Anwohnern. Was kommende Woche im Nationalrat debattiert wird, sprengt das Vorstellbare.
Zuerst soll der Bundesrat das Recht erhalten, für die Windenergie fünfjährige Zwischenziele festzulegen. Wenn die Ziele nicht erreicht werden, muss der Bundesrat Massnahmen ergreifen. Neu kann beim Bau von Windkraftanlagen „auf die Leistung von Schutz-, Wiederherstellungs-, Ersatz- oder Ausgleichsmassnahmenverzichtet werden“, sogar in national geschützten Biotopen und Landschaften von nationaler Bedeutung. „Das bedeutet die vollständige Ausschaltung des Umwelt- sowie des Natur- und Heimatschutzgesetzes“, sagt Elias Vogt, Präsident von FLCH.
Von dieser Regelung sind alle Windparks betroffen, bis die vom Bundesrat festgelegten Ziele erreicht sind. Wenn ein Windpark nicht die Schwelle von 20 GWh überschreitet, kann ihm der Bundesrat trotzdem nationales Interesse anerkennen. Somit wird jede Turbine national bedeutend. Im Stromversorgungsgesetz soll ausdrücklich festgelegt werden, dass das Interesse an der Realisierung von Windparks mit nationalem Interesse Interesse (also allen Windparks) allen anderen Interessen vorgeht. Das heisst nichts anderes: Jeder geplante Windpark wird ohnehin gebaut. Es gibt keine Möglichkeit und kein Interesse mehr, das sich einem Bau in den Weg stellen könnte.
Um das alles zu finanzieren, soll es nicht nur 60% Einmalvergütung geben, sondern auch die Wahl für einen Windpark-Promotor, eine „gleitende Marktprämie“ zu erhalten. Damit wird die Sunset-Klausel im Energiegesetz von 2017 aufgehoben und das Versprechen der Energiestratege 2050 gebrochen. Zwei GLP-Nationalräte wollen ausserdem die demokratischen Rechte von Anwohnerinnen und Anwohnern beschränken. Bisher war es betroffenen Gemeinden möglich, auf ihrem Gemeindegebiet Mindestabstände zwischen Wohnhäusern und geplanten Windturbinen festzulegen. Der GLP-Vorstoss will nun solche Mindestabstände auf „maximal 400m“ limitieren. Einmal mehr verlieren die Gemeinden und die lokale Bevölkerung an Mitspracherecht. Schliesslich sollen Windturbinen im Wald ausdrücklich ermöglicht werden. „Damit ist eine rote Linie überschritten. Der Wald ist in der Schweiz der wichtigste Rückzugsort für die Biodiversität“, sagt Elias Vogt. FLCH erwartet eine geschlossene Reaktion der Umweltorganisationen.
Die Bevölkerung ihrerseits wird den Kahlschlag an Umwelt- und Gesundheitsschutz und die Beschneidung der Gemeinderechte nicht akzeptieren.