In der Beantwortung einer Interpellation betreffend Windenergie bekräftigte der Zuger Regierungsrat Anfang Dezember 2019 seine ablehnende Haltung zur Windenergie. Gleichzeitig empfiehlt die ENHK, den Windpark Krinau im Toggenburg (SG) nicht weiter zu verfolgen. Damit ist die Opposition gegen geplante Windparks in der Deutschschweiz noch grösser geworden.
Einleitend hält der Zuger Regierungsrat in seiner Antwort vom 10. Dezember 2019 fest, dass das Windkonzept des Bundes keine abschliessende Interessensabwägung durchführen dürfe, denn dies sei Sache der kantonalen Richtplanung. Wie im kantonalen Zuger Richtplan 2015 beschlossen, unterstützt der Kanton keine grossen Windkraftanlagen. BLN-Gebiete, Moorlandschaften und kommunale oder kantonale Naturschutzgebiete sind absolute Ausschlussgebiete. Waldflächen werden in erster Annäherung ebenfalls als Ausschlussgebiete betrachtet. Der Regierungsrat sieht im Kanton kaum geeignete Flächen für Windkraftanlagen. Bei der Windkraft bestehe unabhängig von der Revision des eidgenössischen Energiegesetzes kaum weiteres Potential.
Die bisherige Haltung des Kantons war sowohl in der Kommission für Raumplanung und Umwelt als auch im Kantonsrat unbestritten. Der Regierungsrat sieht daher keine weiteren Abklärungen vor. Aufgrund von schlechten Windmessergebnissen zeige zudem kein Energieproduzent Interesse an einer Nutzung der Windenergie im Kanton Zug.
Wenige Tage vor dem Schreiben des Zuger Regierungsrates hat die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK ihr Urteil über den geplanten Windpark Krinau SG gefällt. Im heute an die Öffentlichkeit gelangten Dokument ist wie folgt zu lesen: Die Turbinen „würden von den verschiedensten Kuppen und Graten des BLN-Gebietes [Hörnli-Bergland] aus sichtbar als dominante technische Infrastrukturanlagen wirken und als Hintergrund den bis anhin freien Blick über die Höhenzüge, Kuppen und Gipfel des BLN-Gebiets massiv stören.“
Als Fazit schreibt die ENHK: Die Kommission kommt „zum Schluss, dass das Vorhaben als schwere Beeinträchtigung hinsichtlich der Schutzziele des unmittelbar an den Projektbereich angrenzenden BLN-Objektes Nr. 1420 zu werten ist. Sie empfiehlt deshalb, das Vorhaben nicht weiter zu verfolgen.“
Freie Landschaft Schweiz fordert den Kanton St. Gallen auf, das Projekt „Windpark Krinau“ sofort fallen zu lassen. Der Landschaftsschutz muss in unserem dicht besiedelten und zersiedelten Land erhalten bleiben. Der Kanton Zug geht beispielhaft voran und setzt die Forderung konsequent um, national geschützte Landschaften ungeschmälert zu erhalten. Das bedrohte BLN-Gebiet „Hörnli-Bergland“ wird ganz besonders von der von Dichtestress geplagten Bevölkerung des Kantons Zürich als Erholungsgebiet sehr geschätzt und ist für die ansässige Flora und Fauna höchst wertvoll.