Lärm und Infraschall beeinträchtigen die Gesundheit
Lärm wird von Experten als eine Druckänderung mit unerwünschten und schädigenden Auswirkungen bezeichnet. Die Luftbewegungen von Windturbinen erzeugen lästigen und gesundheitsschädigenden Lärm. Hinzu kommt der Infraschall mit Frequenzen von unter 20 Hertz, dessen negativen Auswirkungen in einer 2015 in der Zeitschrift der Acoustical Society of America veröffentlichten Studie wissenschaftlich belegt wurden.
Unter anderem aus diesem Grund wurden für Windkraftanlagen Mindestabstände zu Wohngebieten verordnet:
Frankreich: 500 Meter
Empfehlung der WHO: 1500 Meter
Deutschland (Bundesland Bayern): Mindestabstand = zehnmal die Höhe der Windräder; bei den aktuellen Höhen der Windräder muss der Abstand zum nächsten Wohngebiet etwa zwei Kilometer betragen. Weitere Länder: Abstände zu Wohngebäuden von bis zu drei Kilometern.
… und in der Schweiz? Bei uns gibt es keine Vorschriften, sondern lediglich eine Empfehlung, wonach der Abstand zu Wohngebieten gemäss Konzept Windenergie Schweiz von 2004 – also zu einem Zeitpunkt, als die Windkraftanlagen kaum höher als 60 Meter waren, – 300 Meter betragen sollte. Im Konzept Windenergie Schweiz von Juni 2017 ist gar kein Abstand mehr empfohlen! Dies, obwohl die heutigen Anlagen über 200 Meter hoch sind und deutlich mehr Lärm erzeugen.