Der Kanton Bern hat definitiv entschieden: Die Berner Kraftwerke BKW haben ohne gültige Baubewilligung mit der Erstellung des Windparks Tramelan begonnen. Der superprovisorische Entscheid ist vom Kanton Bern definitiv bestätigt worden. Ohne Baubewilligung darf der Windpark nicht weiter realisiert werden. Es fehlt die Bewilligung des Starkstrominspektorats. Ausserdem müssen Bauern enteignet werden. Auf den Waldweiden in Tramelan sind schon über Hundert Bäume gefällt und Tausende Quadratmeter Erde aufgebrochen worden. Der Schaden ist angerichtet.
Mit grossen Baumaschinen begann die BKW im August 2025 mit der Realisierung des Windparks auf dem Montagne de Tramelan im Berner Jura. Die Eingriffe waren massiv: Über hundert Bäume, darunter dutzende grosse Tannen, wurden gefällt und Tausende Quadratmeter Erde für neue Strassen aufgebrochen. Für die wertvollen Waldweiden war der Bau eine Katastrophe. Während der Zersiedelung überall Einhalt geboten werden muss, dürfen für Windkraftanlagen Waldweiden gerodet und neue, breite Zufahrtsstrassen in unberührter Natur erstellt werden.
Mitte August 2025 hat der Kanton Bern auf Antrag von Anwohnerinnen und Anwohnern superprovisorisch entschieden, die Bauarbeiten zu stoppen. Das Bundesgericht hat zwar die Nutzungsplanung und eine kommunale Baubewilligung im Jahr 2021 genehmigt, aber unter Bedingungen, die bis heute nicht erfüllt sind. Für das Projekt fehlt nach wie vor eine Bewilligung des eidgenössischen Starkstrom-Inspektorats, weil die BKW diese gar nicht eingeholt hat. Ausserdem fehlt nach wie vor die Zustimmung der betroffenen Bauern für Durchleitungs- und Durchfahrtsrechte. Die Bauern sollen jetzt auf Antrag der BKW enteignet werden.
Auch nach näherer Prüfung und trotz anderslautender Behauptungen der BKW bleibt der Kanton bei seinem Entscheid: Der Baustopp ist definitiv. Die BKW hat keine gültige, rechtskräftige Baubewilligung. Sie darf mit den Bauarbeiten nicht beginnen. Damit waren die massiven Waldrodungen und das Aufreissen der neuen Strasse bislang unnötig.
Die massiven Schäden zeigen aber das Ausmass der Eingriffe von Windkraftanlagen in der Natur. Für einen Windpark müssen für neue Strassen und Installationsplätze enorme Flächen an Wald gerodet und grosse Flächen an Weidefläche aufgerissen sowie versiegelt werden.
Der Windpark Tramelan ist ein Musterbeispiel eines problematischen Windparks: Zum einen kommt er in einem wertvollen Waldweiden-Gebiet zu stehen, direkt am Rande des nationalen Landschaftsschutz-Gebiets „Jurassische Freiberge“. Zum andern steht er direkt vor dem Jurassischen Dorf Les Genevez, welches über das Projekt nicht abstimmen durfte. Die Standortgemeinde Tramelan dagegen, von dessen Siedlungsgebiet aus der Windpark gar nicht sichtbar wäre, hat den Windpark mit einem Mindestabstand von 500m genehmigt. Der Mindestabstand wurde vom Bundesgericht für gültig anerkannt, wurde aber beim Projekt trotzdem nicht angewandt.
Der Windpark Tramelan widerspricht den eidgenössischen Waldschutz- und Gemeindeschutz-Initiativen, die voraussichtlich im Frühjahr 2027 zur Abstimmung kommen. Die beiden Initiativen möchten den Bau von Windkraftanlagen in der Schweiz weiterhin erlauben, unter Berücksichtigung des Waldschutzes und des Mitspracherechts der betroffenen Gemeinden.
HD-Bilder der begonnenen Bauarbeiten finden Sie unter Baustelle Tramelan
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