Das neue Landschaftskonzept des Bundes kennt keine grossen Windturbinen

Soeben hat der Bundesrat das neue Landschaftskonzept beschlossen. Das Papier steckt die Stossrichtung des Bundes ab, um die Schweizer Landschaften zu schonen und Konflikte möglichst zu vermeiden. Bemerkenswert: Das Thema Windenergie kommt im Landschaftskonzept gar nicht vor. Freie Landschaft Schweiz begrüsst diesen Ansatz, denn die Zukunft liegt in einer Energieversorgung mit Anlagen, die unsere Landschaft nicht weiter belasten und zu Zersiedelung führen.

Crêt-Meuron (c) Christophe Schindler

Zahlreiche Akteure wie Verbände, politische Parteien, Kantone und Organisationen haben sich in der Vernehmlassung zum Entwurf des Landschaftskonzepts (LKS) geäussert. Wie es zu erwarten war, gab das Dokument zugleich Anlass zu Widerstand und zu Unterstützung. Manchen Stellungnehmenden gingen gewisse Punkte zu weit, andere Ziele wiederum wurden unterstützt. Die Lobby für weniger Landschaftsschutz war ebenso gut vertreten wie die Lobby für mehr Landschaftsschutz. Der Entwurf wurde vom Bundesrat praktisch unverändert beschlossen.

Überraschenderweise hat es der Bundesrat abgelehnt, zum Konflikt Landschaft / Windenergie Stellung zu beziehen. Sowohl von den Umweltverbänden wie auch von der Windkraftlobby waren Forderungen eingegangen, dass bezüglich der rund 800 geplanten Gross-Windkraftanlagen in der Schweiz klare Zielsetzungen festgelegt werden. Zum Vergleich: Ein Abschnitt im LKS widmet sich ausschliesslich der Solarenergie und legt fest, dass diese grundsätzlich an bereits bestehenden Infrastrukturen ausgebaut werden soll.

Zur Windenergie steht kurz und knapp: Diese sei in einem eigenen Konzept nach Art. 13 RPG zu behandeln. Im LKS des Bundes verbleiben somit die folgenden Ausführungen:

– Die Landschaften von nationaler Bedeutung sind in ihrer Fläche und Qualität mindestens erhalten und räumlich gesichert. Sie sind mit aufwertenden Massnahmen weiterentwickelt. Bestehende Beeinträchtigungen sind bei sich bietender Gelegenheit vermindert oder behoben. (Ziel 5.B)

– Durch die Unterstützung des Bundes sind regionale und lokale geschützte und schützenswerte Landschaften, Lebensräume, Bauten und Anlagen erhalten oder qualitätsorientiert weiterentwickelt. (Ziel 5.C)

Freie Landschaft Schweiz begrüsst diese klare Zielsetzung. Grosse Windkraftanlagen mit je bis zu 230m Gesamthöhe haben keinen Platz in unseren sensiblen, weltberühmten Landschaften. Die Windenergie ist – genau wie die Solarenergie – mit Kleinstanlagen zu nutzen, die bei bereits bestehenden Infrastrukturen errichtet werden und deren Strom lokal gespeichert und verbraucht wird. Nur so kann die Windenergie nachhaltig und landschaftsschonend zur Stromversorgung beitragen.

Zum Landschaftskonzept Schweiz: Link