Freie Landschaft Schweiz lehnt die von Simonetta Sommargua vorgeschlagene Revision des Energiegesetzes ab. Mit dieser Vorlage will der Bundesrat den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion erleichtern, indem er die Planungs- und Bewilligungsverfahren für die grössten Wasser- und Windkraftanlagen beschleunigt. De facto verstösst der Entwurf gegen die Bundesverfassung und stellt einen Frontalangriff auf die Demokratie unseres Landes dar.
Freie Landschaft Schweiz und die über 40 ihr angeschlossenen Vereine befürworten grundsätzlich eine Vereinfachung der Verfahren für Windenergieanlagen, die erhebliche Ressourcen beanspruchen, ohne dabei die Qualität der Projekte zu verbessern. Der Vorschlag des Bundesrates, den Gemeinden Befugnisse zu entziehen und die vom Bund bezeichneten vorrangigen Projekte den kantonalen Behörden zu übertragen, verstößt jedoch gegen die Verfassung unseres Landes. Darin ist nämlich nicht vorgesehen, dass der Bund in die Kompetenzverteilung zwischen Kantonen und Gemeinden im Bereich der Energiepolitik und Raumplanung eingreifen kann.
Die Revision würde darauf abzielen, Gemeindeabstimmungen über die vom Bund bestimmten „wichtigsten“ Windkraftprojekte (über 40 GWh/Jahr) zu verhindern. Das ist ein inakzeptabler Frontalangriff auf die Schweizer Demokratie und ihre Institutionen. Alles deutet darauf hin, dass der Bundesrat die Bevölkerung zum Schweigen bringen möchte: Bei den letzten 17 Gemeindeabstimmungen über Windenergievorlagen hat die Bevölkerung 14 Mal dagegen gestimmt. Eine Energiewende lässt sich nicht gegen das Volk durchsetzen.
Es ist anzumerken, dass fast alle Projekte, die unter das vorgesehene Spezialverfahren fallen würden, in der Romandie angesiedelt sind. Sollte der Bund in die Gesamtplanung eingreifen müssen, so müsste ein gesamtschweizerisches Gesamtkonzept erstellt werden. Es kann nicht sein, dass einzelne Kantone, obwohl sie über Windressourcen verfügen, von grossen Windparks verschont bleiben und sich nicht am gemeinsamen Opfer beteiligen sollen.
Der Vorschlag der Umweltministerin ist ausserdem zu kritisieren, weil die prioritären Projekte alle in geschützten Gebieten liegen und somit einen ersten Eingriff in eine intakte Landschaft darstellen würden. Bei der notwendigen Interessenabwägung stünde der Schaden für die biologische Vielfalt und die Landschaft in keinem Verhältnis zum Nutzen. Die Windenergie ist, wie klarzustellen ist, eine unzuverlässige und nicht steuerbare Energiequelle. Die Schweiz ist kein Windland.
Freie Landschaft Schweiz unterstützt hingegen den vom Bundesrat verfolgten Ausbau der Wasserkraft, sofern dieser weitgehend durch den Ausbau und die Verbesserung bestehender Infrastrukturen oder durch den Bau neuer Infrastrukturen, die mit dem Schutz der Biodiversität und Landschaft vereinbar sind, erfolgen kann. Die Beschleunigung des Ausbaus der Photovoltaik und der Solarthermie durch den steuerlichen Abzug von Investitionen wird begrüsst und ist, wie Freie Landschaft Schweiz seit langem betont, ein richtiger Weg, um eine umweltverträgliche und von der Bevölkerung getragene Energiewende zu gewährleisten.
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